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Donnerstag, 29. Juli 2010

Feuerwehr statt Bundeswehr

li.: Bundeswehrsoldaten bei einer Übung in Bosnien. Foto: MATEUS_27:24&25@Flickr, re.: Großübung Wildflecken, Andreas Gattinger

Junge Männer unter 24 Jahren, denen die Rettung, der Brandschutz oder die technische Hilfe am Herzen liegt, können ihren Ersatzdienst unter bestimmten Voraussetzungen bei der Freiwilligen Feuerwehr machen.

Eine Voraussetzung ist die Verpflichtung zum Ersatzdienst im Katastrophenschutz bei der Feuerwehr für derzeit sechs Jahre. Bei Umzug an einem anderen Wohnort kann der Ersatzdienst bei der dortigen Freiwilligen Feuerwehr fortgesetzt werden.

Eine weitere Voraussetzung ist die gewissenhafte Erfüllung der Dienstpflicht. Dazu zählt sowohl die zuverlässige und regelmäßige Teilnahme an den verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen als auch eine überdurchschnittliche Beteiligung an Einsätzen. Werden die Dienstpflichten während der einjährigen Probezeit nicht erfüllt, kann man jederzeit eingezogen werden.

Nach sechs Jahren Ersatzdienst erlischt schließlich die Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten.