Hoch oben, gut gesichert und mit allen Mitteln

Die Feuerwehr München kämpft gegen die Schneemassen auf Dächern und Baumwipfeln im Berchtesgadener Land.

Nr. Datum Uhrzeit Ort Meldung Einsatzart Abt.
1 11.01.2019 03:00 Gerätehaus FF Berchtesgaden, Berchtesgaden Hilfeleistungskontingent Dachsicherung Überlandhilfe OM
2 11.01.2019 04:00 Bergwerkstraße, Berchtesgaden Hilfeleistungskontingent Dachsicherung Überlandhilfe AL, AU, FD, FH, FR, HH, IUK, LU, MB, OF, WP, WT

Seit dem frühen Morgen des 11. Januar sind 91 Einsatzkräfte der Feuerwehr München (14 Kollegen der Berufsfeuerwehr sowie 77 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr) mit 28 Fahrzeugen unterwegs im Berchtesgadener Land. Die Münchner Feuerwehrleute unterstützen in Berchtesgaden, Ramsau, Marktschellenberg und Bischofswiesen.

Angefordert hatte das Hilfeleistungskontingent Dachsicherung die Regierung von Oberbayern, da das Landratsamt in Berchtesgaden überörtliche Unterstützung angefordert hat, nachdem gestern der Katastrophenfall ausgerufen wurde.

77 Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr München sind als Teil einer insgesamt 500 Mann bzw. Frau starken Truppe überörtlicher Kräfte (Feuerwehren aus den Landkreisen Altötting, Erding, Mühldorf, Bundeswehr und THW), zusammen mit den örtlichen Einsatzkräften, bis mindestens Dienstag damit beschäftigt, einsturzgefährdete Dächer in der Region von der Schneelast zu befreien und zu sichern.

Ein Hubschrauber vom Typ Super Puma im Einsatz der Heli Austria, wird von den Flughelfern der FF München gesichert. Durch die Rotorblattbewegungen wird Schnee von stark belasteten Bäumen geweht, um das Umstürzen der Bäume zu verhindern – ein sogenanntes „Wash-Down-Verfahren“.

Mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird also daran gearbeitet, dass in der Region aus dem Katastrophenfall bald wieder in den Normalfall gewechselt werden kann. Die Freiwillige Feuerwehr München ist froh, den Kameradinnen und Kameraden aus dem Berchtesgadener Land die notwendige Unterstützung gewährleisten zu können und so zur Entlastung der örtliche Einsatzkräfte beizutragen zu können.

Informationen zu Schneelasten auf Dächern – Rechtlicher Hintergrund

Bei dem Räumen schneebedeckter Dächer zum Schutz vor Dachlawinen oder dem Einstürzen der Dächer liegt in aller Regel kein öffentliches Interesse an der Hilfeleistung durch die Feuerwehr in diesem Sinne vor. Vielmehr ist hier grundsätzlich der Eigentümer oder der Verkehrssicherungspflichtige für die Räumung von Schneelasten auf Dächern zum Schutz vor dem Einstürzen des Daches oder vor Dachlawinen verantwortlich.

Dieser hat in seiner eigenen Verantwortung das Dach rechtzeitig zu räumen oder räumen zu lassen - beispielsweise unter Hinzuziehung eines Dachdeckerunternehmens - oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um die von der Schneelast oder von Dachlawinen für Dritte ausgehenden Gefah­ren zu vermeiden. Insbesondere kommt auch eine Sperrung oder Räumung des Gebäudes in Betracht.

Die Feuerwehren sind im Katastrophenfall zum Katastrophenhilfe verpflichtet (Art. 7 Abs. 3 Nr. 4 BayKSG). Die Aufgabe, die Katastrophe abzuwehren liegt dann bei den Katastrophenschutzbehörden (vgl. Art. 1 Abs. 1 BayKSG), welche den zur Katastrophenhilfe Verpflichteten Weisungen erteilen können (Art. 5 Abs. 1 Sätze 2, 3 BayKSG).

Informationen zur Berechnung von Schneelasten: Schnee auf Dächern – Tipps für Eigentümer