Damit Sie bestmöglich für den Notfall vorbereitet sind, haben wir für Sie hier nützliche Brandschutztipps zusammengefasst.
Rauchwarnmelder | Verhalten im Brandfall | Feuerlöscher | Öl- und Fettbrände | Brandschutz im Hochhaus
Im Schlaf vom Brandrauch überrascht, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu bringen! Jährlich sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Wohnungsbränden. Viele von ihnen hätten überlebt, wären sie nur rechtzeitig gewarnt worden.
Rauchmelder können bereits geringe Mengen Brandrauch in der Raumluft wahrnehmen und so rechtzeitig vor seinen Gefahren warnen. Es handelt sich dabei um kleine, batteriebetriebene Geräte, die Rauch mit Hilfe einer optischen Messzelle erkennen und mit einem lauten, durchdringenden Alarmton warnen.
Rauchmelder erhalten Sie für einen Preis ab etwa 25,- Euro im Brandschutzfachhandel, in Elektrogeschäften und Baumärkten. Eine Investition, die Leben retten kann!
In Bayern ist die Installation seit 2013 in Neubauten Pflicht, seit 1. Januar 2018 müssen auch in bereits bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder vorhanden sein.
Weitere Informationen zu Installation, Betrieb und Wartung finden Sie auf www.rauchmelder-lebensretter.de.
Nachfolgend die letzten zehn Alarmierungen für die Abteilung Sendling zu Rauchwarnmelder-Einsätzen.
Datum | Uhrzeit | Ort | Meldung |
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13.12.2024 | 13:01 | Esswurmstraße | Rauchwarnmelder |
10.12.2024 | 09:44 | Albert-Roßhaupter-Straße | Rauchwarnmelder |
30.11.2024 | 04:42 | Valleystraße | Rauchwarnmelder |
28.11.2024 | 21:08 | Bavariastraße | Rauchwarnmelder |
28.11.2024 | 07:23 | Daxenbergerstraße | Rauchwarnmelder |
27.11.2024 | 10:27 | Albert-Roßhaupter-Straße | Rauchwarnmelder |
23.11.2024 | 14:12 | Sachsenkamstraße | Rauchwarnmelder |
21.11.2024 | 18:50 | Martin-Behaim-Straße | Rauchwarnmelder |
15.11.2024 | 16:36 | Oberländerstraße | Rauchwarnmelder |
06.11.2024 | 14:55 | Thalkirchner Straße | Rauchwarnmelder |
Die meisten Brandopfer sind nicht durch Feuer oder Flammen zu beklagen, sondern durch das Einatmen von Rauchgasen! Beachten Sie deshalb die folgenden Regeln:
Für den normalen Haushalt ist ein Schaumlöscher die richtige Wahl. Damit können Sie die meisten Entstehungsbrände gut bekämpfen. Verwenden Sie den Löscher jedoch nicht zum Löschen von brennendem Fett oder Öl zum Beispiel in einer Friteuse. Hier können Sie versuchen, das Feuer durch Abdecken mit einem Deckel oder mit einer Löschdecke zu ersticken.
Im Auto sollten Sie einen Pulverlöscher mit mindestens 2-kg-Füllung mitführen, um Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern sinnvoll helfen zu können.
Bleibt der Löschversuch erfolglos, rufen Sie sofort den Notruf 112 und bringen Sie sich in Sicherheit.
Jeder Feuerlöscher muss in folgenden Fällen durch Fachpersonal gewartet werden:
Das Prüfdatum ist auf dem Löscher angegeben. Löscher, die längere Zeit nicht gewartet wurden, sind im Brandfall unter Umständen nicht einsatzbereit!
Bevor Sie loslegen
Vergewissern Sie sich durch die aufgedruckten Brandklassen-Symbole, ob der Löscher für diesen Brand auch geeignet ist und lesen Sie wenn erforderlich die aufgedruckten Hinweise zur Bedienung. Entsichern Sie den Löscher nicht erst direkt am Brandherd sondern geben Sie bereits außerhalb des Gefahrenbereichs einen kurzen Probestoß ab.
Woher weht der Wind?
Löschen Sie nach Möglichkeit immer in die Richtung, in die auch der Wind weht. Ansonsten stehen Sie in der Ausbreitungsrichtung des Brandes und atmen sowohl Rauchgase als auch das Löschmittel ein.
Gut gezielt ist halb gelöscht
Ein Feuer können Sie kaum löschen, in dem Sie den Löschstrahl ziellos in die Flammen richten, sondern nur durch Löschen des Brennstoffes darunter. Beginnen Sie beim Löschen immer auf der Ihnen zugewandten Seite des eigentlichen Brandherdes und löschen Sie von unten nach oben.
Gemeinsam sind sie stark
Beim Einsatz mehrerer Löscher nach Möglichkeit gleichzeitig und nicht nacheinander löschen. Ansonsten kann es passieren, dass durch Wiederentzündung die Feuerlöscher ihre Wirkung verfehlen.
Brennende Flüssigkeiten
Halten Sie bei flüssigen Brennstoffen das Löschrohr nie mit einem scharfen Strahl auf die Flüssigkeitsoberfläche. Ansonsten kann es zu einer zusätzlichen Ausbreitung des Brandes kommen. Wenn ein flüssiger Brennstoff von oben herunter tropft oder läuft, löschen Sie zunächst oben und dann nach unten.
Brennendes Gas
Versuchen Sie wenn möglich zunächst den Nachschub des Brennstoffs zu unterbinden. Das heißt, schiebern Sie die Gaszufuhr ab, bevor Sie den Abbrand des Gases löschen. Ansonsten besteht akute Explosionsgefahr!
Feuer aus! - Feuer aus?
Wenn möglich, belassen Sie einen Rest des Löschmittels für den Fall im Feuerlöscher, dass Sie nachlöschen müssen. Lassen Sie den Brandort direkt nach dem Brand nicht unbeaufsichtigt, damit Sie eine Wiederentzündung bemerken.
Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz
Stellen Sie den Feuerlöscher nach Gebrauch niemals unverändert an dessen Aufstellort zurück, sondern geben Sie den Löscher einem Fachdienst, der ihn wieder einsatzbereit macht. Entsprechende Firmen finden Sie zum Beispiel in den Gelben Seiten oder im Internet.
Versuchen Sie niemals, brennendes Fett oder Öl, zum Beispiel in einer Bratpfanne oder Friteuse, mit Wasser oder einem Schaumlöscher zu löschen!
Das siedende Fett oder Öl kann wesentlich wärmer als 100°C werden. Beim Löschversuch mit Wasser würde das Wasser, wenn es mit dem Fett oder Öl in Verbindung kommt, schlagartig verdampfen und dabei das brennende Öl oder Fett mit sich reißen. Das Ergebnis wäre eine „Fettexplosion“, die augenblicklich schlimmste Verbrennungen verursachen kann und die Brandausbreitung beschleunigt.
Versuchen Sie stattdessen bei einen entstehenden Öl- oder Fettbrand zunächst die Heizquelle auszuschalten und anschließend mit einem Topfdeckel oder einer Löschdecke den Brand zu ersticken. Hat sich der Brand bereits auf umliegende Möbel oder Einrichtungsgegenstände ausgebreitet, beachten Sie unsere Verhaltensregeln im Brandfall.
Wenn Sie in einem Hochhaus wohnen, beachten Sie bitte die folgenden Grundsätze zum vorbeugenden Brandschutz und für den Brandfall. Alle Gebäude, bei denen sich in bewohnten Räumen Geschoss-Fußböden in einer Höhe von mehr als 22 Meter über Grund befinden, gelten feuerwehrtechnisch als Hochhäuser.